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   LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00   

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LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00 (https://dejure.org/2001,12502)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.01.2001 - 8 Ta 211/00 (https://dejure.org/2001,12502)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - 8 Ta 211/00 (https://dejure.org/2001,12502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Arbeitsgerichts für eine Zusammenhangsklage; Rechtswegzuständigkeit bei sogenannten "sic-non-Fällen"; Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Vereinbarung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses; Vertreter einer juristischen Person; Organstellung und das ihr ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsrechtsweg: "sic-non"-Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 42
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 664/98

    Arbeitnehmerstatus einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00
    Es wird in der Regel ein freies Dienstverhältnis sein, ist aber nach der Rechtsprechung des BAG ausnahmsweise auch als Arbeitsverhältnis denkbar (BAG Beschluss vom 26.05.1999 - 5 AZR 664/98 - = AP Nr. 10 zu § 35 GmbHG mit Anmerkung Boemke = DB 1999, 1906 ).

    Der spätere Vertrag vom 31.07.1996 dürfte an dem Geschäftsführeranstellungsverhältnis nichts geändert haben: Er ist ein "Arbeitsvertrag" zwischen "Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber", obwohl nach damaliger Rechtsprechung als Anstellungsverhältnisses eines Geschäftsführers nur ein freier Dienstvertrag in Betracht kam (erstmals ausdrücklich anders BAG Beschluss vom 26.05.1999 - 5 AZR 664/98 -, aaO).

  • BAG, 10.12.1996 - 5 AZB 20/96

    Rechtsweg - Vorstandsmitglied eines Vereins

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00
    Für Streitigkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen eines amtierenden oder abberufenen Geschäftsführers können deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswegbestimmung die Arbeitsgerichte zuständig sein (BAG Beschlüsse vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - und vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 - = AP Nr. 3 + 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluss vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/99 -, aaO).

    Denn in diesem Fall ist das behauptete Arbeitsverhältnis "doppelrelevant", d.h. mit ihm steht und fällt sowohl die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts als auch die Begründetheit der Klage (sogenannter sic-non-Fall: BAG Beschlüsse vom 18.12.1996 und vom 10.12.1996, aaO).

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 271/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00
    Dies muss für Kündigungsschutzklagen gemäß § 4 KSchG sogar schlechthin gelten, da diese nach der jüngsten Rechtsprechung des BAG stets als unbegründet zurückzuweisen sind, wenn zwischen den Parteien kein Arbeitsverhältnis bestanden hat (BAG Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 271/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 06.05.1999 - 5 AZB 22/98

    Rechtsweg für Klagen eines GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00
    Sie greift unabhängig davon ein, ob dieses sich materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (BAG Beschluss vom 13.05.1996 - 5 AZB 27/95 - = AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Beschluss vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 - = AP Nr. 46 zu § 5 ArbGG 1979 = SAE 2000, Seite 256 f. mit Anmerkung Walle).
  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00
    Allein der Umstand der Bestellung oder Abberufung als Vertretungsorgan ändert den Rechtscharakter des Anstellungsverhältnisses nicht (BAG Beschluss vom 25.06.1997 - 5 AZB 41/96 - AP Nr. 36 zu § 5 ArbGG 1979).
  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00
    Für Streitigkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen eines amtierenden oder abberufenen Geschäftsführers können deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswegbestimmung die Arbeitsgerichte zuständig sein (BAG Beschlüsse vom 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - und vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 - = AP Nr. 3 + 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluss vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/99 -, aaO).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97

    Kein verfassungsgerichtlicher Vorgriff bei der Frage, ob im Wege der

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00
    Die Gefahr einer Manipulation der Gerichtszuständigkeit und damit des gesetzlichen Richters (Art. 101 GG ), wie sie bei willkürlicher Verbindung bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten aus der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte mit solchen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten entstehen könnte, für die schon die bloße Rechtsbehauptung eines Arbeitsverhältnisses genügt (etwa mit der sic-non-Streitigkeit einer Arbeitnehmerstatusklage, vgl. BVerfG Beschluss vom 31.08.1999 - 1 BvR 1389/97 - = AP Nr. 6 zu § 2 ArbGG Zuständigkeitsprüfung = NZA 1999, 1234), besteht hier nicht.
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00
    Dies wird auch gelten, wenn die Kündigung des Anstellungsverhältnisses nach der Abberufung als Geschäftsführer und damit nach Beendigung der Organstellung, aber noch in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang damit erfolgt (so Hager in Anmerkung zu BAG AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung unter Berufung auf Jaeger NZA 1998, 961, 965, der allerdings als Anstellungsverhältnis von vornherein nur einen freien Dienstvertrag in Betracht zieht).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 181/97

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisses als Schulleiterin trotz Widerrufs der

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00
    Das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers wird durch schuldrechtlichen gegenseitigen Vertrag begründet (BAG vom 16.09.1998 - 5 AZR 181/97 - AP Nr. 56 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 13.05.1996 - 5 AZB 27/95

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer Vor-GmbH

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 24.01.2001 - 8 Ta 211/00
    Sie greift unabhängig davon ein, ob dieses sich materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis darstellt (BAG Beschluss vom 13.05.1996 - 5 AZB 27/95 - = AP Nr. 27 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Beschluss vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/98 - = AP Nr. 46 zu § 5 ArbGG 1979 = SAE 2000, Seite 256 f. mit Anmerkung Walle).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2005 - 11 Ta 21/05

    Rechtsweg - Klage des Geschäftsführers einer GmbH, der zum Vorstandsmitglied der

    Für Streitigkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen eines amtierenden oder abberufenen Geschäftsführer können deshalb nach den allgemeinen Grundsätzen zur Rechtswegbestimmung - etwa im sicnonFall - die Arbeitsgerichte zuständig sein (BAG Beschlüsse vom 10.12.1996 - 5 AZB 20/96 - und 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 AP Nr. 3 und 4 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluss vom 06.05.1999 - 5 AZB 22/99 - aaO.; LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 24.01.2001 - 8 Ta 211/00 -, NZARR 202, 42.).
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